Wegleitung: Fachmaturaarbeiten «Gesundheit» und «Soziale Arbeit»
Ergänzung zum «Leitfaden für die Selbständige Arbeit an der Fachmittelschule Kanton Zug»
5. Abgabe der Arbeit
Die Arbeit ist gedruckt in drei Exemplaren und elektronisch (via daten.athene.ch)
abzugeben. Ein Exemplar und die elektronische Version verbleiben
unverändert im Besitz der Schule
und werden im Archiv katalogisiert; ein
Exemplar wird für die Korrektur und Kommentierung durch die
Betreuungsperson der Fachmittelschule zu Handen der Verfasserin
verwendet, das dritte ist für die Betreuungsperson des Betriebs
respektive der Höheren Fachschule bestimmt.
Dieses dritte Exemplar ist direkt der Betreuungsperson abzugeben.
Bei
der Abgabe der Arbeit muss die Fachmaturandin
respektive der Fachmaturand bestätigen, dass sie respektive er die
Fachmaturitätsarbeit eigenständig verfasst hat und der Schule erlaubt,
eine anonymisierte Version der Arbeit zwecks Plagiatserkennung auf den
Server hoch zu laden. Dazu ist das Formular «Umgang mit Quellen» auszudrucken und zu unterschreiben.
Abgabetermin für die Fachmaturitätsarbeit ist
jeweils im März. Die Arbeit muss am entsprechenden Tag bis 17.00 Uhr
auf dem Sekretariat abgegeben werden. Die Arbeit kann auch bis zum
gleichen Tag eingeschrieben ans Sekretariat geschickt
werden (Datum des Poststempels, Quittung
aufbewahren).
Bei verspätet abgegebenen Arbeiten – bis 24 Stunden
nach Abgabetermin – werden bei der Bewertung bis zu 3 Punkte anbgezogen.
Die Punkteabzüge erfolgen wie folgt:
- bis 1 Stunde verspätete Abgabe: 1 Punkt,
- Abgabe bis 10.00 Uhr am Folgetag: 2 Punkte,
- Abgabe bis 17.00 Uhr am Folgetag; 3 Punkte
Bei noch später abgegebenen Arbeiten entscheidet die Schulleitung über weitere Punktabzüge.