5. Abgabe der Arbeit

Die Arbeit ist gedruckt in drei Exemplaren und elektronisch (via daten.athene.ch) abzugeben. Ein Exemplar und die elektronische Version verbleiben unverändert im Besitz der Schule und werden im Archiv katalogisiert; ein Exemplar wird für die Korrektur und Kommentierung durch die Betreuungsperson der Fachmittelschule zu Handen der Verfasserin verwendet, das dritte ist für die Betreuungsperson des Betriebs respektive der Höheren Fachschule bestimmt. Dieses dritte Exemplar ist direkt der Betreuungsperson abzugeben.
Bei der Abgabe der Arbeit muss die Fachmaturandin respektive der Fachmaturand bestätigen, dass sie respektive er die Fachmaturitätsarbeit eigenständig verfasst hat und der Schule erlaubt, eine anonymisierte Version der Arbeit zwecks Plagiatserkennung auf den Server hoch zu laden. Dazu ist das Formular «Umgang mit Quellen» auszudrucken und zu unterschreiben.

Abgabetermin für die Fachmaturitätsarbeit ist jeweils im März. Die Arbeit muss am entsprechenden Tag bis 17.00 Uhr auf dem Sekretariat abgegeben werden. Die Arbeit kann auch bis zum gleichen Tag eingeschrieben ans Sekretariat geschickt werden (Datum des Poststempels, Quittung aufbewahren).
Bei verspätet abgegebenen Arbeiten – bis 24 Stunden nach Abgabetermin – werden bei der Bewertung bis zu 3 Punkte anbgezogen. Die Punkteabzüge erfolgen wie folgt:

  • bis 1 Stunde verspätete Abgabe: 1 Punkt,
  • Abgabe bis 10.00 Uhr am Folgetag: 2 Punkte,
  • Abgabe bis 17.00 Uhr am Folgetag; 3 Punkte

Bei noch später abgegebenen Arbeiten entscheidet die Schulleitung über weitere Punktabzüge.