Wegleitung: Fachmaturaarbeiten «Gesundheit» und «Soziale Arbeit»
| Website: | FMS Lernplattform |
| Kurs: | Fachmaturitätslehrgänge Gesundheit und Soziale Arbeit |
| Buch: | Wegleitung: Fachmaturaarbeiten «Gesundheit» und «Soziale Arbeit» |
| Gedruckt von: | Gast |
| Datum: | Donnerstag, 18. Dezember 2025, 22:17 |
Beschreibung
Ergänzung zum «Leitfaden für die Selbständige Arbeit an der Fachmittelschule Kanton Zug»
1. Einleitung
Diese Wegleitung ist eine Ergänzung zum «Leitfaden für die Selbständige Arbeit an der FMS Kanton Zug». Der Leitfaden ist auch für die Fachmaturitätsarbeiten massgebend, diese Wegleitung verdeutlicht die Unterschiede zur Selbständigen Arbeit.
Diese Wegleitung gilt für die Fachmaturitätsarbeiten «Soziale Arbeit» und «Gesundheit», die in den wesentlichen Punkten identisch sind. Auf Eigenständigkeiten des einen oder anderen Typus’ wird in dieser Wegleitung konkret hingewiesen.
Zielsetzung
Die Fachmaturitätsarbeit (FM-Arbeit) ist eine grössere, eigenständige schriftliche Arbeit, die mündlich präsentiert wird. Die FM-Arbeit ist in aller Regel eine Einzelarbeit.
Die Arbeit soll zeigen, dass die Fachmaturandinnen und -maturanden fähig
sind:
- sich mit einem Betrieb oder einer Abteilung und den Anforderungen der Arbeitswelt auseinanderzusetzen,
- Erfahrungen und Erkenntnisse klar zu formulieren und sinnvoll zu strukturieren,
- sich mit einer festgelegten Fragestellung auseinanderzusetzen und diese mit geeigneten Methoden zu bearbeiten,
- sich berufsspezifisches Wissen durch Erfahrung, Beobachtung und differenzierter Auseinandersetzung mit Literatur anzueignen,
- sowie über das Vorgehen und die Ergebnisse differenzierte, eigenständige Aussagen zu machen.
Allgemeine Vorgaben
Für das Bestehen der Fachmaturität in den Profilen Gesundheit und Soziale Arbeit muss die Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit mindestens 4.0 betragen. Die Gesamtübersicht der Bestehensnormen der beiden Fachmaturitätslehrgänge findet sich in den jeweiligen Rahmenvorgaben.
Ablauf
Die Anmeldung für den Fachmaturitätslehrgang gemäss den profilspezifischen Terminplänen gilt gleichzeitig als Anmeldung für die Fachmaturitätsarbeit. Um mit der Fachmaturitätsarbeit beginnen zu können, muss der Vertrag für den Praktikumsplatz vorliegen.
Im Anschluss wird durch die Schule eine Lehrperson für die Praktikumsbetreuung und eine Lehrperson für die Betreuung der FM-Arbeit bestimmt.
Die Fachmaturitätsarbeit wird parallel zum Praktikum erstellt. Die Arbeit bezieht sich auf einen mindestens
12-wöchigen Teilbereich des Praktikums. Im Profil Gesundheit dauert das Praktikum vom 1. September bis Ende Februar, im Profil Soziale Arbeit bezieht sich die Arbeit auf das Praktikum im sozialen Bereich ab 1. August bis Ende Januar.
Die fertig
gestellte FM-Arbeit wird in der Regel Mitte März zur Bewertung angenommen. Nicht zum vereinbarten Termin abgegebene FM-Arbeiten werden nicht mehr angenommen. Die Präsentation der Arbeiten erfolgt im Mai/Juni. Die Fachmaturitätszeugnisse werden im
August nach Abschluss des Fachmaturiätsjahres abgegeben.
→ Vergleiche dazu die Terminpläne der Fachmaturitätslehrgänge Gesundheit und Soziale Arbeit.
Zuständigkeiten
Praktikum
Betreuungsperson Fachmaturitätspraktikum Betrieb (Praktikumsleitung) Leitet die praktische Ausbildung der Fachmaturandinnen und Fachmaturanden im Betrieb (Ausbildungsverantwortliche/r, Berufsbildner/in, erfahrene Pflegefachperson beziehungsweise Sozialpädagogin). Sie setzt die Lernenden entsprechend deren Ausbildungsstand ein, leitet diese an und überwacht deren Arbeit. Die Praktikumsinstitution beurteilt die Leistungen der Lernenden gemäss den Vorgaben der geltenden Qualifikationsdokumente.
FMS-Verantwortliche/r Fachmaturitätspraktikum (Franziska Peter (FM Ges) und Irene Rohrer (FM Soz)) Kontaktperson für die Praktikantin/den Praktikanten sowie für die Betreuungsperson Fachmaturitätspraktikum des Betriebs. Sie/er ist zuständig für die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung und gilt als Ansprechperson für aktuelle Fragen. Die/der FMS-Verantwortliche Fachmaturitäts- praktikum besucht den jeweiligen Arbeitsort mindestens einmal während des Praktikums, um den Austausch mit der Betreuungsperson Fachmaturitätspraktikum des Betriebes und der Fachmaturandin/dem Fachmaturanden zu pflegen.
Fachmaturitätsarbeit
Koordinator/in Fachmaturitätsarbeit (Martin Bucher) Eine Lehrperson der FMS, die alle Belange der Fachmaturitätsarbeit organisiert und koordiniert (Kick-off-Tag, Rahmenbedingungen, Arbeitsjournal, Austausch zwischen den verschiedenen FMS-Betreuungspersonen, Umsetzung Bewertungsraster, etc.)
FMS-Betreuungsperson FM-Arbeit (eine Lehrperson pro Fachmaturand/in) Begleitet den Entstehungsprozess einer einzelnen Fachmaturitätsarbeit und bewertet die schriftliche Arbeit sowie die mündliche Präsentation zusammen mit der Betreuungsperson des Betriebes. Die FMS-Betreuungsperson der Fachmaturitätsarbeit ist zuständig für organisatorische und formelle Belange und stellt den Kontakt zum Betrieb sicher. Sie trägt die Hauptverantwortung in der Begleitung und Beurteilung der Fachmaturandin/des Fachmaturanden im Rahmen der FM-Arbeit.
Betreuungsperson Fachmaturitätsarbeit Betrieb FM Gesundheit Normalvariante und FM Soziale Arbeit Die Betreuungsperson des Betriebes hilft bei der Suche und Eingrenzung des Themas und ist Ansprechperson für fachliche Belange der Fachmaturitätsarbeit. Sie bewertet als Experte/in die schriftliche Arbeit sowie die mündlichen Präsentation zusammen mit der FMS-Betreuungsperson.
Betreuungsperson Fachmaturitätsarbeit Höhere Fachschule FM Gesundheit Kombivariante Ein/e Dozierende/r der HFGZ ist Ansprechperson für fachliche Belange der Fachmaturitätsarbeit. Sie/er bewertet als Experte/in die schriftliche Arbeit sowie die mündliche Präsentation zusammen mit der FMS-Betreuungsperson.
2. Thema und Inhalt der FM-Arbeit
Themenwahl
In Absprache mit der Betreuungsperson der Fachmittelschule, der Betreuungsperson des Betriebs (FM Soziale Arbeit und Gesundheit Normalvariante) beziehungsweise der der Höheren Fachschule (FM Gesundheit Kombivariante) und der Fachmaturandin respektive dem Fachmaturanden wird das Thema eingegrenzt und eine Fragestellung erarbeitet. Das Thema soll einen direkten Bezug zur Arbeit der Fachmaturandin beziehungsweise des Fachmaturanden haben und einen (wissenschafts)theoretischen sowie praktischen Aspekt beinhalten. Es soll sichergestellt werden, dass
- sich das Thema gut dokumentieren lässt,
- die Fragestellung aus unterschiedlichen Sichtweisen beleuchtet und
- eine aussagekräftige Bilanz gezogen werden kann.
Inhalt
Die FM-Arbeit soll eng mit dem Praktikum verknüpft sein, das zur Erlangung der Fachmaturität absolviert wird. Die Arbeit soll in zwei Abschnitte gegliedert sein:
- Der Betrieb beziehungsweise die Abteilung wird vorgestellt, in der das Praktikum absolviert wird. Einerseits werden die anfallenden Tätigkeiten beschrieben und erläutert und eventuell die Erfahrungen im Praktikumsalltag reflektiert. Andererseits wird der Betrieb oder die Abteilung z.B. aus wissenschaftlicher, ökonomischer und/oder soziologischer respektive aus gesundheitspolitischer und/oder medizinischer Sicht, d.h. über das persönliche Arbeitsfeld hinaus, beschrieben. Das heisst, der Betrieb soll in sein Umfeld eingebettet werden. Ist er privat oder staatlich? Wie wird er finanziert? Etc.
- Im Hauptteil soll auf eine Fragestellung eingegangen werden, die sich aus der Arbeit in diesem Betrieb/dieser Abteilung ergibt. Idealerweise wird am Praktikumsplatz recherchiert und untersucht, sofern das Thema dies zulässt und die Praktikumsleitung im Betrieb ihr Einverständnis gibt. Dabei soll auch auf Literatur eingegangen und, wenn möglich, sollen die sozial- respektive gesundheitspolitische und gesellschaftliche Aktualität sowie historische und zukünftige Aspekte berücksichtigt werden.
→ Vergleiche dazu das Kapitel «Beurteilungskriterien für die Fachmaturitätsarbeiten ‹Gesundheit› und ‹Soziale Arbeit›».
3. Form, Umfang und Beurteilung der FM-Arbeiten
Verbindlichkeit
Diese Richtlinien sind verbindlich und gelten für die Fachmaturitätsarbeiten in den Profilen «Gesundheit» und «Soziale Arbeit». Die folgenden Kriterien bilden die Grundlage für die Korrektur und Bewertung der Arbeiten in formaler Hinsicht.
Aufbau und Bestandteile der Arbeit
Die FM-Arbeit soll übersichtlich, sachgerecht strukturiert und in
einer klaren und korrekten Sprache abgefasst sein. Sie ist auf PC
geschrieben und weist eine Textlänge von 25 bis 30 Seiten auf. Das entspricht in etwa einem Umfang von 10'000 bis 15'000 Wörtern. Dies sind Angaben zum minimalen Umfang. Selbstverständlich darf die Arbeit auch umfangreicher sein, sie sollte aber höchstens 20'000 Wörter umfassen.
Im Anhang können Grafiken, Bilder, Quellen und statistisches Material
hinzu kommen. Sämtliche Quellen müssen in einem Quellenverzeichnis offen
gelegt werden.
Fachmaturitätsarbeiten bestehen aus folgenden Teilen:
- Titelblatt
mit dem Titel der Arbeit, Art der Arbeit (Fachmaturitätsarbeit), Name
und Vorname der Verfasserin respektive des Verfassers, Abgabetermin,
Schule, Praktikumsbetrieb, Namen der Betreuungspersonen der Schule und
des Betriebs.
- Abstract (max. 1 Seite)
- Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
- Vorstellung des Praktikumsbetriebs (z.B. aus wissenschaftlicher, ökonomischer und soziologischer respektive medizinischer Sicht) und Arbeitsbeschrieb (Arbeitsfeld, Aufgabenbereiche, Tätigkeiten, Zuständigkeiten, sozialer/pädagogischer respektive medizinischer Auftrag)
- Hauptteil bestehend aus:
- Einleitung (Ausgangslage, Fragestellung und/oder Arbeitshypothese, die für den Betrieb/die Institution relevant sind.)
- Theoretische Grundlagen (Grundlagen für das Verständnis der Arbeit, Stand der Forschung (Literaturrecherche))
- Vorgehen/Methoden (präzise Beschreibung der Datenerhebung, Beschreibung der Auswertungsmethoden)
- Ergebnisse (Ergebnisse verbalisiert und (tabellarisch, grafisch, ...) dargestellt)
- Diskussion (Beantwortung der Fragestellung, Literaturvergleich, kritische Betrachtung der Ergebnisse, kritische Betrachtung von Vorgehen und Methoden, Folgerungen und Erkenntnisse (Betrieb, Institution, persönlich))
- Schlussteil (persönliche Reflexion des Arbeitsprozesses, ...)
- Eventuell Danksagung
- Quellen- und Abbildungsverzeichnis
- Anhang (Rohdaten, Zwischenergebnisse, zusätzliche Dokumente oder Illustrationen zum Thema etc.)
- Als weitere Verzeichnisse sind ein Glossar oder ein Schlagwortverzeichnis möglich.
Wissenswertes
Abstract
Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte eines Textes, die eine rasche Orientierung über den Text erlauben soll. Es soll die Inhalte und Meinungen der Arbeit wiedergeben, d.h. auch ganz kurz die Schlussfolgerungen und Erkenntnisse.
Ein Abstract beantwortet Fragen:
- Warum hast du angefangen? → Thema und Fragestellung
- Was hast du gemacht? → Methodik
- Was hast du gefunden? → Argumente/Ergebnisse
- Was bedeutet es? → Aussagen/Schlussfolgerungen
Allgemeine Merkmale eines Abstracts sind:
- Objektivität: soll sich jeder persönlichen Wertung enthalten,
- Kürze: soll so kurz wie möglich sein,
- Verständlichkeit: klare, nachvollziehbare Sprache und Struktur,
- Vollständigkeit: alle wesentlichen Sachverhalte sollen explizit enthalten sein,
- Genauigkeit: soll genau die Inhalte und die Meinung der Originalarbeit wiedergeben.
Beispiel:
Sprachvariation und sozialer Stil am Beispiel jugendlicher Migrantinnen türkischer Herkunft in Mannheim
Abstract
Nach einer kurzen Darstellung relevanter Ergebnisse aus der Mehrsprachigkeitsforschung werden einige Ergebnisse aus dem am Institut für Deutsche Sprache durchgeführten Projekt «Deutsch-türkische Sprachvariation und die Herausbildung kommunikativer Stile in jungendlichen Migrantengruppen in Mannheim» vorgestellt. Im Zentrum steht die Beschreibung eines Ausschnitts aus dem Sprach- und Kommunikationsrepertoire einer türkischen Migrantinnengruppe, der «Powergirls». Charakteristisch für die Ingroup-Kommunikation der Gruppe sind deutsch-türkische Mischungen, in denen Elemente des Deutschen und Türkischen in z.T. engen Verknüpfungen miteinander verbunden werden. In multilingualen Gesprächssituationen dagegen verwenden die Migrantenjugendlichen eine vereinfachte Form des Deutschen als Kommunikationsmittel. Anhand von Gesprächsbeispielen werden beide Sprachgebrauchsformen dargestellt und in Form und Funktion beschrieben.
Textgestaltung
Was die Textgestaltung angeht ist die Verfasserin respektive der Verfasser frei, das heisst, was Schriftart, Absatz etc. angeht. Wichtig sind dabei die Hinweise, die im Leitfaden zur Selbständigen Arbeit stehen:
«Die Textverarbeitungsprogramme bieten viele attraktive Formatierungsmöglichkeiten. Beachte dabei bitte Folgendes:
- Verwende eine bis maximal zwei Schriftarten. Für die Titel und den Text dürfen verschiedene Schriften verwendet werden. Verzichte auf Zierschriften und farbige Schriften.
- Der Zeilenabstand sollte einfach bis eineinhalbfach sein. Auch Zwischenwerte sind möglich, ideal sind 1.25.
- Die Absätze sollten mit Leerzeilen oder Absatzabständen klar voneinander abgegrenzt werden.
- Blocksatz mit automatischer Silbentrennung wirkt besser als Flattersatz.
- Zur Hervorhebung wichtiger Begriffe eignen sich Fettsatz oder Kursivschrift. Nicht empfehlenswert sind Unterstreichungen.
- Die Titel und Untertitel werden im ganzen Dokument einheitlich formatiert und nummeriert.
- Die Bilder sollten einheitlich im Text eingebettet sein.
- Die Kopfzeile enthält den Namen der Autorin oder des Autors und den Titel der Arbeit, die Fusszeile die Seitenzahl.»
Präsentation
Die Verfasserin respektive der Verfasser präsentiert die Arbeit vor Publikum. Diese mündliche Präsentation besteht aus einem 15-minütigen Vortrag und aus einem anschliessenden 15-minütigen Prüfungsgespräch.
An der Präsentation sind neben dem Publikum die Betreuungspersonen der Schule und des Betriebs beziehungsweise der Höheren Fachschule sowie ein unabhängiger Experte respektive eine Expertin anwesend. Nach dem Vortrag und der damit verbundenen Fragerunde setzt die Betreuungsperson der Schule einen klaren Schnitt und leitet zum Prüfungsgespräch über. Sie ist dafür besorgt, nach dem Vortrag eine angemessene Gesprächssituation (z.B. sich gegenüber setzen) zu schaffen und informiert das Publikum über den weiteren Verlauf. Die Betreuungsperson der Fachmittelschule leitet das Prüfungsgespräch, das sie gemeinsam mit der Betreuungsperson des Betriebs respektive der Höheren Fachschule durchführt.
Der Experte respektive die Expertin hat die Aufgabe, eine unabhängige und faire Beurteilung der Präsentation, die Vergleichbarkeit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedingungen sicherzustellen. Er respektive sie beteiligt sich nicht am Prüfungsgespräch, ist aber – wie das Publikum auch – eingeladen, anschliessend an den Vortrag Fragen zu stellen.
Das Publikum ist während der ganzen Präsentation inklusive des Prüfungsgesprächs anwesend. Idealerweise sitzt es beim Prüfungsgespräch im Hintergrund, während die Betreuungspersonen in einer vorderen Reihe sitzen.
Beurteilung der Arbeit
Die Arbeit und die Präsentation der Arbeit werden gemäss schulinternen Bewertungsrastern bewertet.
Schriftliche Arbeit
Die beiden Betreuungspersonen beurteilen die FM-Arbeit unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien unabhängig voneinander. Die definitive Notensetzung erfolgt in gegenseitigem Einverständnis vor der Präsentation.
Eine mit mindestens der Note 4.0 bewertete schriftliche Arbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Präsentation.
Die Betreuungsperson der Fachmittelschule verfasst eine schriftliche Beurteilung der Arbeit und bespricht die Bewertung nach Abschluss der Gesamtbeurteilung mit der Fachmaturandin respektive dem Fachmaturanden.
Mündliche Präsentation
Die Präsentation wird von beiden Betreuungspersonen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien unabhängig voneinander beurteilt. Die definitive Notensetzung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis anschliessend an die Präsentation.
Sind sich die beiden Betreuungspersonen uneinig über die Beurteilung der mündlichen Präsentation beteiligt sich der Experte respektive die Expertin an der Notensetzung.
Um die Vergleichbarkeit mit Beurteilungen anderer Präsentationen zu gewährleisten, hat der Experte respektive die Expertin die Möglichkeit ein Veto einzulegen und sich an der Notensetzung zu beteiligen.
Benotung
Der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit wie auch die mündliche Präsentation werden mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note bewertet.
Der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit zählt zu zwei Dritteln, die mündliche Präsentation zählt zu einem Drittel für die Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit. Die Gesamtnote für die Fachmaturitätsarbeit wird auf eine halbe beziehungsweise eine ganze Note gerundet.
Berechnung der Noten
Note schriftliche Arbeit
(Punktzahl : 40) x 5 + 1 = Note
Die Note wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Note Präsentation und Prüfungsgespräch
(Punktzahl : 20) x 5 + 1 = Note
Die Note wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Gesamtnote Fachmaturitätsarbeit
(Punktzahl total : 60) x 5 + 1 = Note
Die Note wird auf halbe respektive ganze Noten gerundet.
4. Betreuung
Allgemeines
Die Hauptverantwortung für die Betreuung und Beurteilung der FM-Arbeit liegt bei der Betreuungsperson der Fachmittelschule.
Die Betreuungsperson der Fachmittelschule
- stellt den Kontakt zum Betrieb sicher und bespricht die Art und Weise der Zusammenarbeit;
- hilft bei der Formulierung des Themas und der Eingrenzung des Inhalts;
- spricht
mit der Fachmaturandin respektive dem Fachmaturanden die Einzelheiten
der Betreuung, die Verantwortlichkeiten und die Bewertungskriterien ab;
- überprüft Konzept und Zeitplan;
- spricht mit der Fachmaturandin oder dem Fachmaturanden die Form und Umgang mit dem Arbeitsjournal ab;
- begleitet in angemessener Weise den Entstehungsprozess der Arbeit;
- bespricht
zusammen mit der Verfasserin respektive dem Verfasser der Arbeit die
Art der Präsentation (auf Wunsch in Absprache mit der Betreuungsperson
des Betriebs respektive der Höheren Fachschule);
- bewertet
die Arbeit (schriftliche Arbeit und Präsentation) zusammen mit der
Betreuungs- person des Betriebs respektive der Höheren Fachschule;
- nimmt
mit der zuständigen Person der Fachmittelschule Kontakt auf, wenn sich
abzeichnet, dass das vereinbarte Ziel aus irgendwelchen Gründen nicht
erreicht werden kann.
Die Praktikumsleitung des Betriebs beziehungsweise die Betreuungsperson FM-Arbeit des Betriebs respektive der Höheren Fachschule
- hilft
der Fachmaturandin respektive dem Fachmaturanden bei der Suche und der
Eingrenzung des Themas ( Vergleiche dazu das Kapitel 2.1 auf Seite 6);
- hilft
der Fachmaturandin beziehungsweise dem Fachmaturanden bei sachlichen
Fragen und Problemen während der Entstehung der FM-Arbeit;
- bewertet die Arbeit (schriftliche Arbeit und Präsentation) zusammen mit der Betreuungs- person der Fachmittelschule.
Fixpunkte
Themenwahl und Präzisierung des Themas
Anschliessend an den Reflexionstag an der FMS findet im September (FM Soziale Arbeit) beziehungsweise im Oktober (FM Gesundheit) ein erstes Gespräch mit der Betreuungsperson der FMS und der Betreuungsperson des Betriebs respektive der Höheren Fachschule statt. Dieses erste Gespräch mit den Betreuungspersonen dient dazu,
- die Eingrenzung des Themas zu überprüfen,
- die Frage- und Aufgabenstellungen zu präzisieren,
- einen möglichen Praxisbezug zu erörtern,
- das weitere Vorgehen zu klären.
Disposition und Einleitung
Im Verlauf des Oktobers (FM Soziale Arbeit) beziehungsweise bis anfangs Dezember (FM Gesundheit) findet ein zweites Gespräch mit der Betreuungsperson der FMS statt, in dessen Zentrum die Disposition zur Arbeit steht. Das zweite Gespräch dient dazu,
- die Disposition anhand der Fragestellung zu überprüfen,
- den Fortschritt der Arbeit zu reflektieren,
- fehlende inhaltliche Aspekte zu erkennen,
- die gewählten Arbeitsmethoden zu besprechen,
- die
Wege der Informationsbeschaffung und die Termine mit Drittpersonen
abzuklären, • den Zeitplan und die Zeitreserven zu überdenken.
Zwischenbilanz und Leseprobe
Im Januar (FM Soziale Arbeit) beziehungsweise anfangs Februar (FM Gesundheit) zieht die Fachmaturandin respektive der Fachmaturand mit der Betreuungsperson der FMS eine Zwischenbilanz über die bereits geleistete Arbeit und über das, was noch zu leisten ist. Ausserdem legt sie respektive er der Betreuungsperson eine oder zwei Seiten aus dem Hauptteil als Leseprobe vor. Das dritte Gespräch dient dazu,
- den Standort zu bestimmen und den Arbeitsprozess zu reflektieren,
- hinderliche und förderliche Umstände zu thematisieren,
- die konkrete Weiterarbeit zu planen.
5. Abgabe der Arbeit
Die Arbeit ist gedruckt in drei Exemplaren und elektronisch (via daten.athene.ch)
abzugeben. Ein Exemplar und die elektronische Version verbleiben
unverändert im Besitz der Schule
und werden im Archiv katalogisiert; ein
Exemplar wird für die Korrektur und Kommentierung durch die
Betreuungsperson der Fachmittelschule zu Handen der Verfasserin
verwendet, das dritte ist für die Betreuungsperson des Betriebs
respektive der Höheren Fachschule bestimmt.
Dieses dritte Exemplar ist direkt der Betreuungsperson abzugeben.
Bei
der Abgabe der Arbeit muss die Fachmaturandin
respektive der Fachmaturand bestätigen, dass sie respektive er die
Fachmaturitätsarbeit eigenständig verfasst hat und der Schule erlaubt,
eine anonymisierte Version der Arbeit zwecks Plagiatserkennung auf den
Server hoch zu laden. Dazu ist das Formular «Umgang mit Quellen» auszudrucken und zu unterschreiben.
Abgabetermin für die Fachmaturitätsarbeit ist
jeweils im März. Die Arbeit muss am entsprechenden Tag bis 17.00 Uhr
auf dem Sekretariat abgegeben werden. Die Arbeit kann auch bis zum
gleichen Tag eingeschrieben ans Sekretariat geschickt
werden (Datum des Poststempels, Quittung
aufbewahren).
Bei verspätet abgegebenen Arbeiten – bis 24 Stunden
nach Abgabetermin – werden bei der Bewertung bis zu 3 Punkte anbgezogen.
Die Punkteabzüge erfolgen wie folgt:
- bis 1 Stunde verspätete Abgabe: 1 Punkt,
- Abgabe bis 10.00 Uhr am Folgetag: 2 Punkte,
- Abgabe bis 17.00 Uhr am Folgetag; 3 Punkte
Bei noch später abgegebenen Arbeiten entscheidet die Schulleitung über weitere Punktabzüge.
6. Verschiedenes
Wiederholung der Fachmaturitätsarbeit
Wird der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit mit einer
ungenügenden Note abgeschlossen, setzt die Schulleitung in Absprache mit
den Betreuungspersonen einen Nachholtermin fest. Im Falle einer
Nachbearbeitung des schriftlichen Teils kann die verbesserte
Fachmaturitätsarbeit höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Führt die Benotung der mündlichen Präsentation zu einer ungenügenden
Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit, kann die mündliche Präsentation ein
Mal wiederholt werden. Im Falle einer Wiederholung der mündlichen
Präsentation kann diese höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Wird die Fachmaturitätsarbeit ein zweites Mal mit einer ungenügenden
Note abgeschlossen, gilt der Fachmaturitätslehrgang als nicht bestanden.
Unredlichkeit, Plagiat
Bei Unredlichkeit oder wenn sich Teile der Arbeit als Plagiat
erweisen, wird die Fachmaturitätsarbeit für ungültig erklärt und die
Fachmaturandin beziehungsweise der Fachmaturand von der mündlichen
Präsentation ausgeschlossen. Die Fachmaturandin oder der Fachmaturand
erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine neue Arbeit zu einem
neuen Thema und mit einer neuen Betreuungsperson zu verfassen. Die neue
Arbeit kann maximal mit der Note 4.0 bewertet werden.
Eine wiederholte Unredlichkeit führt zum definitiven Ausschluss aus dem Fachmaturitätslehrgang.
7. Beurteilungskriterien für die Fachmaturitätsarbeiten «Gesundheit» und «Soziale Arbeit»
Beurteilung schriftlicher Teil
| Abstract | 3 Punkte |
|---|---|
| Umschreibt das Abstract den Inhalt der Arbeit objektiv, vollständig und verdichtet? | 3 Punkte |
| Teil 1: Praktikum | 6 Punkte |
|---|---|
| Vorstellen Praktikumsbetrieb Wird der Praktikumsbetrieb vorgestellt? (Ziele, Dienstleistungen, Klienten, Organisationsform und Trägerschaft, Finanzierung, Situierung im Sozial- respektive Gesundheitsbereich, ...) |
3 Punkte |
| Arbeitssbeschrieb Beschreibt die Fachmaturandin/der Fachmaturand ihr/sein Arbeitsfeld, ihre/seine Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Zuständigkeiten? |
3 Punkte |
| Teil 2: Hauptteil | 24 Punkte |
|---|---|
| Einleitung Wird die Themenwahl auf Grund der persönlichen Situation und der Prakti- kumssituation begründet? Wie wird die persönliche Motivation begründet? Ist die Themeneingrenzung sinnvoll und präzise formuliert? Werden zum eingegrenzten Thema relevante Ziele und Fragestellungen formuliert? Werden die Vorgehensweisen, Arbeits- und Auswertungsmethoden beschrieben und begründet? |
3 Punkte |
| Theoretische Grundlagen Werden theoretische Grundlagen passend zu den Zielen und Fragestellungen gut und verständlich aufgearbeitet? Wird aktuelle Literatur zum Thema konsultiert? (Wird der aktuelle Forschungsstand zum gewählten Thema aufgezeigt?) |
6 Punkte |
| Darstellung Ergebnisse, Datenerhebung Werden geeignete und richtige Informationen in Hinsicht auf die Ziele und Fragestellungen gesammelt? Werden die Ergebnisse der Untersuchungen (Beobachtung, Umfrage, Interview, ...) sorgfältig ausgewertet, verbalisiert und dargestellt (visualisiert)? |
6 Punkte |
| Verknüpfung von Theorie und Praxis Werden Theorie und Praxis in Bezug gesetzt zur Fragestellung und den Zielsetzungen? Werden für den Betrieb und aus persönlicher Sicht aus den Ergebnissen relevante Folgerungen abgeleitet? Werden die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst? |
6 Punkte |
| Schlusswort Werden das Vorgehen und die Methoden kritisch gewürdigt? Wird der persönliche Arbeitsprozess bezüglich Planung, Fragestellungen und Zielen reflektiert und kritisch dazu Stellung genommen? |
3 Punkte |
| Darstellung und Ausarbeitung | 3 Punkte |
|---|---|
| Ist die Darstellung der Arbeit einladend, übersichtlich
und fördert sie das Verständnis? Entspricht die Darstellung den formalen
Anforderungen des Leitfadens? Sind Literatur- und Quellenverzeichnis korrekt und vollständig? Entspricht die Zitierweise den Vorgaben des Leitfadens? |
3 Punkte |
| Sprache | 4 Punkte |
|---|---|
| Wird eine verständliche, präzise und korrekte Sprache verwendet? | 4 Punkte |
| Total | 40 Punkte |
|---|
Beurteilung Präsentation und Prüfungsgespräch
| Präsentation | 10 Punkte |
|---|---|
| Inhalt und Sachkompetenz (Vortrag) Es werden wichtige, repräsentative Inhalte der Arbeit ausgewählt. Die einzelnen Inhalte werden verständlich wiedergegeben und sind in eine sinnvolle, das Verständnis fördernde Reihenfolge gesetzt. Die Fachmaturandin/der Fachmaturand unterscheidet Kern- und Nebenaussa- gen und gewichtet sie entsprechend. |
6 Punkte |
| Zeitrahmen und Gliederung Die Fachmaturandin/der Fachmaturand hält den Zeitrahmen ein. Die Präsentation ist transparent gegliedert. |
2 Punkte |
| Einsatz von Medien, Hilfsmitteln und Kontakt zum Publikum Die Fachmaturandin/der Fachmaturand verwendet in sinnvollem Mass Medien und Hilfsmittel. Die Medien und Hilfsmittel unterstützen das Verständnis. Die Fachmaturandin/der Fachmaturand pflegt während der Präsentation Au- genkontakt zum Publikum und liest nicht ab. |
2 Punkte |
| Prüfungsgespräch | 6 Punkte |
|---|---|
| Inhalt und Sachkompetenz (Prüfungsgespräch)
Die Fachmaturandin/der Fachmaturand zeigt bei Fragen Sachkompetenz und
kann Sachverhalte durch Zusatzinformationen erläutern und präzisieren. Die Fachmaturandin/der Fachmaturand präzisiert eigene Ideen und Meinungen und macht sie verständlich. Die Fachmaturandin/der Fachmaturand geht auf Fragen und Argumente ein, kann sie einordnen und ihre Position verteidigen. |
6 Punkte |
| Sprache | 4 Punkte |
|---|---|
| Die Fachmaturandin/der Fachmaturand spricht ein korrektes,
verständliches Hochdeutsch (Satzbau, Wortwahl, Sprechtempo,
Artikulation), sowohl bei der vorbereiteten Präsentation als auch beim
offenen Prüfungsgespräch. Die Fachmaturandin/der Fachmaturand verwendet einen gut verständlichen Wortschatz und erläutert Fachbegriffe. |
4 Punkte |
| Total | 20 Punkte |
|---|
8. Umgang mit Quellen
Die für die Arbeit benutzten Grundlagen müssen genannt und korrekt zitiert werden. Das gilt für Schriftliches, Bilder und anderes Material aus Büchern wie auch für Daten aller Art aus dem Internet.
Wer längere Passagen, ganze Kapitel oder andere wesentliche Teile einer fremden Arbeit verwendet, ohne wörtliche Zitate oder Paraphrasen zu kennzeichnen und die Quelle anzugeben, begeht ein Plagiat.
Die Betreuungsperson der FMS, die die Arbeit begleitet, beurteilt zusammen mit der Praktikumsleitung, die die Arbeit begutachtet, ob es sich um ein Plagiat handelt.
Bei Unredlichkeit oder wenn sich Teile der Arbeit als Plagiat erweisen, wird die Fachmaturitätsarbeit für ungültig erklärt und die Fachmaturandin respektive der Fachmaturand von den mündlichen Präsentationen ausgeschlossen.
Die betreffende Fachmaturandin oder der betreffende Fachmaturand wird bis spätestens eine Woche vor den mündlichen Präsentationen im Mai informiert.
Die Fachmaturandin beziehungsweise der Fachmaturand erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine neue Arbeit zu einem neuen Thema und mit einer neuen Betreuungsperson zu verfassen.
Die Fachmaturität «Soziale Arbeit» gilt erst als bestanden, wenn die Bewertungen für die erneute schriftliche Arbeit und die mündliche Präsentation vorliegen und wenn die Arbeit mit einer genügenden Note abgeschlossen wird.
Ein erneutes Plagiat führt zum definitiven Ausschluss aus dem Fachmaturitätslehrgang.