Wegleitung: Fachmaturaarbeiten «Gesundheit» und «Soziale Arbeit»
Ergänzung zum «Leitfaden für die Selbständige Arbeit an der Fachmittelschule Kanton Zug»
8. Umgang mit Quellen
Die für die Arbeit benutzten Grundlagen müssen genannt und korrekt zitiert werden. Das gilt für Schriftliches, Bilder und anderes Material aus Büchern wie auch für Daten aller Art aus dem Internet.
Wer längere Passagen, ganze Kapitel oder andere wesentliche Teile einer fremden Arbeit verwendet, ohne wörtliche Zitate oder Paraphrasen zu kennzeichnen und die Quelle anzugeben, begeht ein Plagiat.
Die Betreuungsperson der FMS, die die Arbeit begleitet, beurteilt zusammen mit der Praktikumsleitung, die die Arbeit begutachtet, ob es sich um ein Plagiat handelt.
Bei Unredlichkeit oder wenn sich Teile der Arbeit als Plagiat erweisen, wird die Fachmaturitätsarbeit für ungültig erklärt und die Fachmaturandin respektive der Fachmaturand von den mündlichen Präsentationen ausgeschlossen.
Die betreffende Fachmaturandin oder der betreffende Fachmaturand wird bis spätestens eine Woche vor den mündlichen Präsentationen im Mai informiert.
Die Fachmaturandin beziehungsweise der Fachmaturand erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine neue Arbeit zu einem neuen Thema und mit einer neuen Betreuungsperson zu verfassen.
Die Fachmaturität «Soziale Arbeit» gilt erst als bestanden, wenn die Bewertungen für die erneute schriftliche Arbeit und die mündliche Präsentation vorliegen und wenn die Arbeit mit einer genügenden Note abgeschlossen wird.
Ein erneutes Plagiat führt zum definitiven Ausschluss aus dem Fachmaturitätslehrgang.