Wegleitung: Fachmaturaarbeiten «Gesundheit» und «Soziale Arbeit»
Ergänzung zum «Leitfaden für die Selbständige Arbeit an der Fachmittelschule Kanton Zug»
6. Verschiedenes
Wiederholung der Fachmaturitätsarbeit
Wird der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit mit einer
ungenügenden Note abgeschlossen, setzt die Schulleitung in Absprache mit
den Betreuungspersonen einen Nachholtermin fest. Im Falle einer
Nachbearbeitung des schriftlichen Teils kann die verbesserte
Fachmaturitätsarbeit höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Führt die Benotung der mündlichen Präsentation zu einer ungenügenden
Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit, kann die mündliche Präsentation ein
Mal wiederholt werden. Im Falle einer Wiederholung der mündlichen
Präsentation kann diese höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Wird die Fachmaturitätsarbeit ein zweites Mal mit einer ungenügenden
Note abgeschlossen, gilt der Fachmaturitätslehrgang als nicht bestanden.
Unredlichkeit, Plagiat
Bei Unredlichkeit oder wenn sich Teile der Arbeit als Plagiat
erweisen, wird die Fachmaturitätsarbeit für ungültig erklärt und die
Fachmaturandin beziehungsweise der Fachmaturand von der mündlichen
Präsentation ausgeschlossen. Die Fachmaturandin oder der Fachmaturand
erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine neue Arbeit zu einem
neuen Thema und mit einer neuen Betreuungsperson zu verfassen. Die neue
Arbeit kann maximal mit der Note 4.0 bewertet werden.
Eine wiederholte Unredlichkeit führt zum definitiven Ausschluss aus dem Fachmaturitätslehrgang.