6. Verschiedenes

Wiederholung der Fachmaturitätsarbeit

Wird der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit mit einer ungenügenden Note abgeschlossen, setzt die Schulleitung in Absprache mit den Betreuungspersonen einen Nachholtermin fest. Im Falle einer Nachbearbeitung des schriftlichen Teils kann die verbesserte Fachmaturitätsarbeit höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Führt die Benotung der mündlichen Präsentation zu einer ungenügenden Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit, kann die mündliche Präsentation ein Mal wiederholt werden. Im Falle einer Wiederholung der mündlichen Präsentation kann diese höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Wird die Fachmaturitätsarbeit ein zweites Mal mit einer ungenügenden Note abgeschlossen, gilt der Fachmaturitätslehrgang als nicht bestanden.

Unredlichkeit, Plagiat

Bei Unredlichkeit oder wenn sich Teile der Arbeit als Plagiat erweisen, wird die Fachmaturitätsarbeit für ungültig erklärt und die Fachmaturandin beziehungsweise der Fachmaturand von der mündlichen Präsentation ausgeschlossen. Die Fachmaturandin oder der Fachmaturand erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine neue Arbeit zu einem neuen Thema und mit einer neuen Betreuungsperson zu verfassen. Die neue Arbeit kann maximal mit der Note 4.0 bewertet werden.
Eine wiederholte Unredlichkeit führt zum definitiven Ausschluss aus dem Fachmaturitätslehrgang.