3. Form, Umfang und Beurteilung der FM-Arbeiten

Verbindlichkeit

Diese Richtlinien sind verbindlich und gelten für die Fachmaturitätsarbeiten in den Profilen «Gesundheit» und «Soziale Arbeit». Die folgenden Kriterien bilden die Grundlage für die Korrektur und Bewertung der Arbeiten in formaler Hinsicht.

Aufbau und Bestandteile der Arbeit

Die FM-Arbeit soll übersichtlich, sachgerecht strukturiert und in einer klaren und korrekten Sprache abgefasst sein. Sie ist auf PC geschrieben und weist eine Textlänge von 25 bis 30 Seiten auf. Das entspricht in etwa einem Umfang von 10'000 bis 15'000 Wörtern. Dies sind Angaben zum minimalen Umfang. Selbstverständlich darf die Arbeit auch umfangreicher sein, sie sollte aber höchstens 20'000 Wörter umfassen.
Im Anhang können Grafiken, Bilder, Quellen und statistisches Material hinzu kommen. Sämtliche Quellen müssen in einem Quellenverzeichnis offen gelegt werden.

Fachmaturitätsarbeiten bestehen aus folgenden Teilen:

  • Titelblatt mit dem Titel der Arbeit, Art der Arbeit (Fachmaturitätsarbeit), Name und Vorname der Verfasserin respektive des Verfassers, Abgabetermin, Schule, Praktikumsbetrieb, Namen der Betreuungspersonen der Schule und des Betriebs.
  • Abstract (max. 1 Seite)
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Vorstellung des Praktikumsbetriebs (z.B. aus wissenschaftlicher, ökonomischer und soziologischer respektive medizinischer Sicht) und Arbeitsbeschrieb (Arbeitsfeld, Aufgabenbereiche, Tätigkeiten, Zuständigkeiten, sozialer/pädagogischer respektive medizinischer Auftrag)
  • Hauptteil bestehend aus:
    • Einleitung (Ausgangslage, Fragestellung und/oder Arbeitshypothese, die für den Betrieb/die Institution relevant sind.)
    • Theoretische Grundlagen (Grundlagen für das Verständnis der Arbeit, Stand der Forschung (Literaturrecherche))
    • Vorgehen/Methoden (präzise Beschreibung der Datenerhebung, Beschreibung der Auswertungsmethoden)
    • Ergebnisse (Ergebnisse verbalisiert und (tabellarisch, grafisch, ...) dargestellt)
    • Diskussion (Beantwortung der Fragestellung, Literaturvergleich, kritische Betrachtung der Ergebnisse, kritische Betrachtung von Vorgehen und Methoden, Folgerungen und Erkenntnisse (Betrieb, Institution, persönlich))
  • Schlussteil (persönliche Reflexion des Arbeitsprozesses, ...)
  • Eventuell Danksagung
  • Quellen- und Abbildungsverzeichnis
  • Anhang (Rohdaten, Zwischenergebnisse, zusätzliche Dokumente oder Illustrationen zum Thema etc.)
  • Als weitere Verzeichnisse sind ein Glossar oder ein Schlagwortverzeichnis möglich.

Wissenswertes

Abstract

Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte eines Textes, die eine rasche Orientierung über den Text erlauben soll. Es soll die Inhalte und Meinungen der Arbeit wiedergeben, d.h. auch ganz kurz die Schlussfolgerungen und Erkenntnisse.

Ein Abstract beantwortet Fragen:

  • Warum hast du angefangen? → Thema und Fragestellung
  • Was hast du gemacht? → Methodik
  • Was hast du gefunden? → Argumente/Ergebnisse
  • Was bedeutet es? → Aussagen/Schlussfolgerungen

Allgemeine Merkmale eines Abstracts sind:

  • Objektivität: soll sich jeder persönlichen Wertung enthalten,
  • Kürze: soll so kurz wie möglich sein,
  • Verständlichkeit: klare, nachvollziehbare Sprache und Struktur,
  • Vollständigkeit: alle wesentlichen Sachverhalte sollen explizit enthalten sein,
  • Genauigkeit: soll genau die Inhalte und die Meinung der Originalarbeit wiedergeben.

Beispiel:

Sprachvariation und sozialer Stil am Beispiel jugendlicher Migrantinnen türkischer Herkunft in Mannheim

Abstract

Nach einer kurzen Darstellung relevanter Ergebnisse aus der Mehrsprachigkeitsforschung werden einige Ergebnisse aus dem am Institut für Deutsche Sprache durchgeführten Projekt «Deutsch-türkische Sprachvariation und die Herausbildung kommunikativer Stile in jungendlichen Migrantengruppen in Mannheim» vorgestellt. Im Zentrum steht die Beschreibung eines Ausschnitts aus dem Sprach- und Kommunikationsrepertoire einer türkischen Migrantinnengruppe, der «Powergirls». Charakteristisch für die Ingroup-Kommunikation der Gruppe sind deutsch-türkische Mischungen, in denen Elemente des Deutschen und Türkischen in z.T. engen Verknüpfungen miteinander verbunden werden. In multilingualen Gesprächssituationen dagegen verwenden die Migrantenjugendlichen eine vereinfachte Form des Deutschen als Kommunikationsmittel. Anhand von Gesprächsbeispielen werden beide Sprachgebrauchsformen dargestellt und in Form und Funktion beschrieben.


Textgestaltung

Was die Textgestaltung angeht ist die Verfasserin respektive der Verfasser frei, das heisst, was Schriftart, Absatz etc. angeht. Wichtig sind dabei die Hinweise, die im Leitfaden zur Selbständigen Arbeit stehen:

«Die Textverarbeitungsprogramme bieten viele attraktive Formatierungsmöglichkeiten. Beachte dabei bitte Folgendes:

  • Verwende eine bis maximal zwei Schriftarten. Für die Titel und den Text dürfen verschiedene Schriften verwendet werden. Verzichte auf Zierschriften und farbige Schriften.
  • Der Zeilenabstand sollte einfach bis eineinhalbfach sein. Auch Zwischenwerte sind möglich, ideal sind 1.25.
  • Die Absätze sollten mit Leerzeilen oder Absatzabständen klar voneinander abgegrenzt werden.
  • Blocksatz mit automatischer Silbentrennung wirkt besser als Flattersatz.
  • Zur Hervorhebung wichtiger Begriffe eignen sich Fettsatz oder Kursivschrift. Nicht empfehlenswert sind Unterstreichungen.
  • Die Titel und Untertitel werden im ganzen Dokument einheitlich formatiert und nummeriert.
  • Die Bilder sollten einheitlich im Text eingebettet sein.
  • Die Kopfzeile enthält den Namen der Autorin oder des Autors und den Titel der Arbeit, die Fusszeile die Seitenzahl.»
Präsentation

Die Verfasserin respektive der Verfasser präsentiert die Arbeit vor Publikum. Diese mündliche Präsentation besteht aus einem 15-minütigen Vortrag und aus einem anschliessenden 15-minütigen Prüfungsgespräch.

An der Präsentation sind neben dem Publikum die Betreuungspersonen der Schule und des Betriebs beziehungsweise der Höheren Fachschule sowie ein unabhängiger Experte respektive eine Expertin anwesend. Nach dem Vortrag und der damit verbundenen Fragerunde setzt die Betreuungsperson der Schule einen klaren Schnitt und leitet zum Prüfungsgespräch über. Sie ist dafür besorgt, nach dem Vortrag eine angemessene Gesprächssituation (z.B. sich gegenüber setzen) zu schaffen und informiert das Publikum über den weiteren Verlauf. Die Betreuungsperson der Fachmittelschule leitet das Prüfungsgespräch, das sie gemeinsam mit der Betreuungsperson des Betriebs respektive der Höheren Fachschule durchführt.

Der Experte respektive die Expertin hat die Aufgabe, eine unabhängige und faire Beurteilung der Präsentation, die Vergleichbarkeit mit der Beurteilung anderer Präsentationen sowie die Einhaltung der formalen Prüfungsbedingungen sicherzustellen. Er respektive sie beteiligt sich nicht am Prüfungsgespräch, ist aber – wie das Publikum auch – eingeladen, anschliessend an den Vortrag Fragen zu stellen.

Das Publikum ist während der ganzen Präsentation inklusive des Prüfungsgesprächs anwesend. Idealerweise sitzt es beim Prüfungsgespräch im Hintergrund, während die Betreuungspersonen in einer vorderen Reihe sitzen.

Beurteilung der Arbeit

Die Arbeit und die Präsentation der Arbeit werden gemäss schulinternen Bewertungsrastern bewertet.

Schriftliche Arbeit

Die beiden Betreuungspersonen beurteilen die FM-Arbeit unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien unabhängig voneinander. Die definitive Notensetzung erfolgt in gegenseitigem Einverständnis vor der Präsentation.

Eine mit mindestens der Note 4.0 bewertete schriftliche Arbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Präsentation.

Die Betreuungsperson der Fachmittelschule verfasst eine schriftliche Beurteilung der Arbeit und bespricht die Bewertung nach Abschluss der Gesamtbeurteilung mit der Fachmaturandin respektive dem Fachmaturanden.

Mündliche Präsentation

Die Präsentation wird von beiden Betreuungspersonen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien unabhängig voneinander beurteilt. Die definitive Notensetzung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis anschliessend an die Präsentation.

Sind sich die beiden Betreuungspersonen uneinig über die Beurteilung der mündlichen Präsentation beteiligt sich der Experte respektive die Expertin an der Notensetzung.

Um die Vergleichbarkeit mit Beurteilungen anderer Präsentationen zu gewährleisten, hat der Experte respektive die Expertin die Möglichkeit ein Veto einzulegen und sich an der Notensetzung zu beteiligen.

Benotung

Der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit wie auch die mündliche Präsentation werden mit einer auf eine Dezimalstelle gerundeten Note bewertet.

Der schriftliche Teil der Fachmaturitätsarbeit zählt zu zwei Dritteln, die mündliche Präsentation zählt zu einem Drittel für die Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit. Die Gesamtnote für die Fachmaturitätsarbeit wird auf eine halbe beziehungsweise eine ganze Note gerundet.

Berechnung der Noten

Note schriftliche Arbeit
(Punktzahl : 40) x 5 + 1 = Note
Die Note wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Note Präsentation und Prüfungsgespräch
(Punktzahl : 20) x 5 + 1 = Note
Die Note wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Gesamtnote Fachmaturitätsarbeit
(Punktzahl total : 60) x 5 + 1 = Note
Die Note wird auf halbe respektive ganze Noten gerundet.